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In besonderen Lebenslagen
Bei einer Nachlassentrümpelung Castrop-Rauxel geht es nie um vier leere Wände, sondern um das Zuhause eines Menschen, der gegangen ist.
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Nachlassentrümpelung Castrop-Rauxel – auf einen Blick
In jeder Schublade steckt ein Stück gelebter Zeit, und wie schwer das mitten in der Trauer wiegt, wissen wir. Darum arbeiten wir gedämpft, ohne Hast und mit dem Anstand, den ein Abschied fordert.
In diesen Wochen häuft sich vieles zugleich, und die Wohnung ist meist das, was am schwersten auf der Seele liegt. Genau diese Bürde legen wir Ihnen ab – so weitreichend oder so vorsichtig, wie Sie möchten. Sie bestimmen das Tempo, wir fügen unseren Ablauf ein. Nach dem Testament, nach Urkunden, nach Schmuck und nach allem, was für Sie ein Andenken ist, suchen wir gezielt und geben es Ihnen sicher zurück. Alles Übrige entsorgen wir vorschriftsmäßig oder schreiben es Ihnen gut, solange ein Wert darin steckt.
Weil sich um einen Nachlass rasch Fragen aus dem Erbrecht ranken – zur Erbengemeinschaft, zu Fristen, zur Kündigung der Mietwohnung –, erläutern wir Ihnen die praktischen Punkte gelassen und in verständlichen Worten; für Rechtsfragen verweisen wir an Anwalt oder Notar. Das erste Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Ob und wann ein nächster Schritt folgt, liegt ganz bei Ihnen.
Im Detail
Tippen Sie ein Thema an – die Details klappen auf.
Der Container bleibt bei einer Nachlassentrümpelung Castrop-Rauxel zunächst leer. Statt mit dem schweren Mobiliar loszulegen, drehen wir eine bedächtige Runde durch alle Räume – denn dort, wo ein Mensch über Jahrzehnte gewohnt hat, verbirgt sich Kostbares gern zwischen ganz Gewöhnlichem, und im Trubel des Wegräumens wäre es für immer fort.
Ein eigenhändig geschriebenes Testament präsentiert sich fast nie auf dem Tisch. Wir schauen deshalb in die typischen Verstecke: Aktenordner, Buchrücken, Schubladen mit doppeltem Boden, verstaubte Blechdosen, seit Jahren ungenutzte Handtaschen. Behörden- und Bankpost – Rentenbescheide, Versicherungsscheine, Kontoauszüge, Sparverträge – bündeln wir und reichen sie an Sie oder den Nachlassverwalter. Kleinode mit Wert wie Bargeld in Kuverts, Ringe, Ketten, Uhren, Münzen und Sparbücher verwahren wir separat und übergeben sie gegen Beleg. Das schlicht Unersetzliche – Alben, Briefe, Kinderzeichnungen, Andenken – behandeln wir mit besonderer Vorsicht; im Zweifelsfall wandert es in die Obhut, niemals in den Abfall.
Zweifeln wir, ob ein Fund für Sie zählt, greifen wir lieber einmal öfter zum Telefon. Ein unnötiger Anruf ist schnell vergessen; ein entsorgtes Andenken kehrt nie zurück. Was wir wo entdeckt und abgelegt haben, schreiben wir mit. So lässt sich im Nachhinein lückenlos zeigen, dass nichts Wesentliches verschwand – auch wenn Sie selbst nicht dabei sein konnten.
Direkt nach einem Verlust wirkt jede Aufgabe gleich dringlich. Doch dieser Eindruck stimmt nicht. Nur ein schmaler Teil duldet keinen Aufschub, und gerade die Wohnung gehört so gut wie nie dazu – auch wenn der Gedanke an sie nicht loslässt. Wer Wichtiges von Wartendem sortiert, gewinnt Atempausen.
Ein echtes zeitliches Muss betrifft im Grunde nur die Formalitäten unmittelbar nach dem Tod. In eine Reihenfolge gebracht:
Handeln Sie deshalb nicht vorschnell. Nehmen Sie sich zuerst die Zeit, Schränke und Fächer nach einem handschriftlichen Testament, nach Sparbüchern oder Verträgen durchzusehen. Für die Räumung bleibt danach genügend Spielraum – und schultern müssen Sie sie ohnehin nicht selbst; wir treten an, wann immer Sie so weit sind. Drängt hingegen der Mietvertrag und lässt wenig Luft, geht es auch flott: Wir schalten einen Gang hoch und legen den gesamten Ablauf auf den Übergabetag. Ob Sie warten oder eilen wollen – wir passen uns an.
Welches Gewicht die Unterlagen im Erbfall tragen, wird erst deutlich, sobald sie beisammenliegen. Solange die Papiere quer durch die Wohnung verteilt sind, weiß niemand sicher, wer erbt, welche Fristen ablaufen und wie groß der Nachlass am Ende ist. Darum behandeln wir das Bergen der Schriftstücke als eigenständigen, sorgsamen Arbeitsschritt, nicht als Randnotiz.
Vier Gruppen zählen besonders und gehören unter keinen Umständen in die Tonne:
Rechtsberatung ist das ausdrücklich keine, und eine Einschätzung Ihrer Lage sprechen wir nicht aus – das obliegt Anwalt oder Notar. Unser Auftrag bleibt praktisch: die Papiere aufspüren, geordnet zusammenfügen und Ihnen oder dem Verwalter aushändigen, damit Ihnen für die kommenden Entscheidungen nichts fehlt.
Kaum etwas belastet Hinterbliebene so wie eine Wohnung, für die Monat um Monat Miete abgeht, obwohl niemand mehr darin wohnt. Ein sachlicher Blick nimmt dem oft die Schärfe, denn rechtlich besteht meist mehr Bewegungsfreiheit, als das Gefühl nahelegt. Mit dem Tod des Mieters erlischt der Vertrag nicht – er läuft fort, und die Erben treten mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle der verstorbenen Person.
Der wichtigste Hebel ist die außerordentliche Sonderkündigung nach § 580 BGB, die eine Beendigung vor Ablauf der regulären Frist zulässt. Drei Punkte sind maßgeblich:
Welche Frist bei Ihnen gilt und bis wann die Kündigung zugehen muss, ergibt sich aus dem Vertrag und Ihrer konkreten Situation. Klären Sie das ohne Eile mit Vermieter oder Verwaltung, vorsichtshalber schriftlich, und ziehen Sie bei Unsicherheit einen Anwalt hinzu. Steht die Frist fest, fällt der Räumtag fast von allein an seinen Platz. Danach legen wir Tempo vor: Häufig steht der Termin schon ein bis zwei Tage später, damit die gefegte Übergabe rechtzeitig gelingt und keine Miete verloren geht. Das Hin und Her mit den Parteien nehmen wir Ihnen ab, wo es nützt, und sprechen direkt mit der Verwaltung.
Selten liegt ein Nachlass in einer einzigen Hand. Für gewöhnlich verteilt er sich auf mehrere Erben, ein Verwalter ist eingesetzt, oder der Erbschein steht noch aus. In solchen verschachtelten Lagen legen wir größten Wert auf eine offene, jederzeit belegbare Arbeitsweise, damit hinterher kein Misstrauen zurückbleibt. Am häufigsten begegnen uns drei Fälle:
Herrscht unter den Erben Streit darüber, wer das Sagen hat, kann ein neutraler Betrieb von außen die Wogen glätten. Wir bleiben im Hintergrund, halten alle auf gleichem Kenntnisstand und protokollieren, was das Haus verlässt. Damit bleibt dem ohnehin gespannten Verhältnis der zusätzliche Zwist um Container und Kartons erspart. Die verbindliche Auskunft, welcher Weg trägt, kommt gleichwohl von Anwalt oder Notar – wir stellen den praktischen Rahmen.
Eine Wohnung nach einem Todesfall zu leeren ist etwas grundlegend anderes als das Entrümpeln nach einem gewöhnlichen Auszug. Erinnerungen haften an den Dingen, und was ein Fremder gedankenlos wegwirft, kann für die Familie unbezahlbar sein. Deshalb eilen wir nicht durch die Zimmer, sondern gehen mit Ihnen Schritt für Schritt vor, so ruhig, wie es dem Anlass entspricht.
Den Rahmen geben Sie vor. Soll ein Raum unberührt bleiben, bis Sie ihn selbst betreten? Gibt es eine Schublade, ein Fach, eine Kiste, in die nur Ihr Blick fallen darf? Solche Wünsche halten wir vorher schriftlich fest, damit sich das Team auch in Ihrer Abwesenheit genau daran hält. Ebenso vermerken wir, was an Verwandte, Freunde oder eine gemeinnützige Stelle gehen und keinesfalls in die Verwertung geraten soll.
Ist es Ihnen zu schwer, die Wohnung ein weiteres Mal aufzusuchen, ist das vollkommen verständlich. Für viele Trauernde bedeutet es Erleichterung, sich diesen Weg ersparen zu dürfen. Auf Wunsch dokumentieren wir mit Fotos, wie die Arbeit vorankommt, sodass Sie darauf bauen können, dass alles seine Ordnung hat, auch ohne Ihre Anwesenheit.
Genügt ein einzelner Tag nicht für die ganze Räumung, verteilen wir sie auf mehrere. Niemand muss das in einem Zug ertragen. Entscheidend ist nur, dass Ihnen am Ende keine erdrückende Last verbleibt. Sind Sie bei einem Gegenstand unentschlossen, verwahren wir ihn, bis Sie an einem gelasseneren Tag entscheiden. Auch das Gewöhnliche – Geschirr, Wäsche, Bücher oder Werkzeug aus dem Keller, das in der Bergbaustadt Castrop-Rauxel oft erstaunlich gut erhalten ist – fassen wir mit Bedacht an, denn nicht selten erzählt das Unscheinbare mehr über einen Menschen als jede teure Anschaffung. Brauchbaren Hausrat, den in der Familie niemand behalten will, geben wir an soziale Einrichtungen im östlichen Ruhrgebiet weiter, wo er weiter genutzt wird.
Oft leben die Angehörigen längst anderswo – einige Städte entfernt, bisweilen im Ausland –, während die aufzulösende Wohnung hier in Castrop-Rauxel steht. Eine Anreise frisst Urlaub, Fahrtkosten und Kraft, die in der Trauer knapp ist. Für genau diesen Fall haben wir einen Weg, bei dem Sie zu Hause bleiben.
Der Zugang ist im Nu geregelt: Den Schlüssel erhalten wir von der Verwaltung, einem Nachbarn, dem Bestatter oder einer anderen Vertrauensperson vor Ort. Besichtigung, Festpreis und jede weitere Abstimmung erledigen wir mit Ihnen per Telefon oder Nachricht, ganz nach Ihrem Belieben. Über Bilder vom Ausgangszustand und aus dem laufenden Einsatz verfolgen Sie den Fortschritt, ohne einen einzigen Kilometer zurückzulegen. Sind wir durch, informieren wir auf Wunsch Vermieter oder Verwaltung, damit für Sie kein Ende offenbleibt.
Jedes persönliche Stück, das auftaucht, sichern wir und senden es Ihnen zu oder heben es auf, bis Sie erneut in der Gegend sind. Zum Abschluss geben wir die Räume besenrein an den Vermieter zurück und legen jeden Nachweis vor, den die Nachlassregelung erfordert. Auf diese Art wurde schon manche Elternwohnung in Castrop-Rauxel geleert, während die Kinder in weiter Ferne lebten – ohne eine einzige Fahrt.
Ist Ihnen mulmig, wenn Fremde die Wohnung ohne Ihr Beisein betreten? Das können wir gut nachfühlen. Deshalb machen wir jeden Schritt sichtbar: eine klare Absprache im Voraus, auf Wunsch kurze Zwischenmeldungen und am Schluss eine Aufstellung dessen, was gesichert und was entsorgt wurde. So behalten Sie über jede Entfernung hinweg die Fäden in der Hand.
Nach dem kostenlosen Blick vor Ort erhalten Sie einen Festpreis, der hält – ohne nachträgliche Zuschläge, solange der Umfang bleibt wie besprochen. Zur groben Einordnung ein paar Zahlen: Ein Keller oder ein einzelner Raum ist ab rund 250 € geräumt, eine ganze Wohnung ab etwa 400 €, ein Einfamilienhaus – in Obercastrop oder Frohlinde nicht selten – ab ungefähr 1.900 €. Je nach Fülle und Zustand liegt der Quadratmeterpreis zwischen 25 und 80 €. Diese Spanne erfahren Sie im Vorfeld, nicht erst mit der Schlussrechnung.
Alles mit Marktwert drückt den Betrag: Auf gepflegtes Mobiliar, Antikes, Werkzeug oder Sammlerstücke setzen wir eine bezifferte Gutschrift, die im Angebot klar erscheint – bei einer gut erhaltenen Einbauküche etwa ein niedriger drei- bis vierstelliger Betrag. Den Abtransport des Restes deckt der Preis bereits, sortenrein über den EUV Stadtbetrieb. Das erspart Ihnen in der Trauer doppelte Mühe: Der EUV holt Sperrmüll zwar einmal jährlich kostenlos ab, allerdings nur bis 1.000 kg; darüber schlagen 1,20 € je 5 kg zu Buche, ein Zweittermin kostet 26 €, und die Anlieferung am Bringhof in Ickern ist gebührenpflichtig. Eine ganze Nachlassauflösung überschreitet die Freimenge rasch – wir tragen, sortieren und fahren alles an einem Tag ab, sodass Sie sich um Anmeldungen und Gebühren nicht sorgen müssen.
Wer letztlich zahlt, ist juristisch schnell umrissen: Eine Nachlassauflösung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten, wird also aus dem Nachlass beglichen und damit wirtschaftlich von den Erben getragen. Bei mehreren Erben teilt sich der Betrag nach den Quoten; die Verrechnung untereinander regeln Sie mit Miterben oder Verwalter. Als Beleg dient unsere fein aufgeschlüsselte Rechnung, die im Erbfall unter Umständen die Erbschaftsteuer mindert; den reinen Arbeitsanteil setzen Sie zusätzlich nach § 35a EStG an.
Ein überschuldeter oder noch unklarer Nachlass ist kein Grund, zu zaudern. Sprechen Sie es offen an – solche Konstellationen kennen wir, und wir suchen mit Ihnen eine gangbare Lösung, ganz ohne Druck. Bisweilen lässt sich der Preis über eine großzügigere Anrechnung oder einen enger gefassten Auftrag so weit senken, dass er tragbar bleibt. Uns liegt daran, dass am Ende ein Ergebnis steht, das zu Ihren Umständen passt.
Im gesamten Stadtgebiet von Castrop-Rauxel sind wir für Sie unterwegs – von der Altstadt am Lambertusplatz über die Zechensiedlungen in Ickern und Schwerin, den Geschäfts- und Etagenbau an der Lange Straße in Habinghorst und das dörfliche Henrichenburg bis zu den Eigenheimen in Obercastrop und Frohlinde. Die baulichen Eigenheiten kennen wir: steile, enge Treppen in den älteren Bergarbeiterhäusern, fehlende Aufzüge im Habinghorster Mietbestand, weit verzweigte Keller und Speicher in den Siedlungen an den grünen Rändern. Ebenso routiniert stimmen wir uns mit Verwaltungen und Vermietern ab, wenn eine Wohnung fristgerecht und besenrein zurückzugeben ist. Anfallende Wertstoffe geben wir fachgerecht getrennt über den EUV Stadtbetrieb zur Verwertung. So bleibt die Nachlassauflösung ortsnah, geordnet und für Sie so aufwandsarm wie möglich – gleich in welchem Winkel der Europastadt Sie uns rufen, vom Erin-Park mit Hammerkopfturm und Keltischem Baumkreis bis zur Halde Schwerin mit ihrer Sonnenuhr.
Wir schauen Ihr Objekt in Castrop-Rauxel an – vor Ort oder per Fotos.
Klarer Festpreis, keine versteckten Kosten.
Unser Team räumt und entsorgt fachgerecht zum Termin.
Sie erhalten die Räume besenrein zurück.
Nein. Belastet Sie der Anblick der Wohnung oder ist Ihr Wohnort weit entfernt, erledigen wir die Auflösung eigenständig. Die Besonderheiten notieren wir vorher zusammen mit Ihnen, und wie es vorangeht, zeigen wir Ihnen auf Wunsch per Foto.
Ein eigenhändig verfasstes Testament ist beim Nachlassgericht (Amtsgericht Castrop-Rauxel) abzugeben, sobald die Erben davon Kenntnis haben, selbst wenn der Inhalt klar ist. Finden wir beim Räumen eines, fassen wir es nicht an, legen es zur Seite und übergeben es Ihnen. Wie es rechtlich zu werten ist, sagt Ihnen ein Anwalt oder Notar.
Ja. Neben der üblichen Frist greift für Erben das Sonderkündigungsrecht aus § 580 BGB: Innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Erbfall lässt sich zum nächstmöglichen Termin kündigen, meist mit drei Monaten Frist. Was genau gilt, steht im Vertrag; klären Sie es mit dem Vermieter, und wir legen die Räumung entsprechend.
Ja, und häufig ist das sogar sinnvoller. Losgelegt wird erst, wenn alle Erben oder der Verwalter gemeinsam das Startsignal geben. So kommt gar nicht erst der Verdacht auf, etwas sei ohne Absprache verschwunden. Bis dahin bleibt alles unangetastet. Steht eine Ausschlagung im Raum, empfehlen wir ebenfalls, mit der endgültigen Räumung zu warten.
In der Regel sind es Nachlassverbindlichkeiten – sie werden aus dem Nachlass bezahlt und wirtschaftlich von den Erben getragen. Bei mehreren Erben teilt sich die Summe nach Quoten. Sie bekommen von uns eine gegliederte Rechnung, die der Abstimmung mit Miterben oder Verwalter dient und unter Umständen die Erbschaftsteuer mindert oder über § 35a absetzbar ist.
Ja. Den Schlüssel erhalten wir von Verwaltung, Nachbarn oder einer Vertrauensperson, und alle Absprachen laufen über Telefon oder Nachricht. Was persönlich ist, heben wir auf und schicken es Ihnen. Eine eigene Fahrt nach Castrop-Rauxel müssen Sie für die Auflösung nicht auf sich nehmen.
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